Bewilligung

Bewilligung einer ambulanten Rehabilitation

Es gibt mehrere Wege und Möglichkeiten, eine ambulante Rehabilitation einzuleiten:

Anschlussheilbehandlung

Als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Herz- oder Gefäßerkrankung – diese Maßnahme beginnt unmittelbar im Anschluss an einen stationären Aufenthalt oder binnen etwa 2 Wochen danach. Die Einleitung und notwendigen Formalitäten des Reha-Antrages erfolgen durch den Sozialdienst des Krankenhauses.

Eigeninitiative

Die Rehabilitation wird von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung beantragt. In der Regel ist eine Befürwortung durch den Hausarzt oder einen Herz- oder Gefäßspezialisten hilfreich. Wenn bei Ihnen eine Herz- oder Gefäßerkrankung vorliegt, kann eine Rehabilitation etwa alle vier Jahre durchgeführt werden – bei Komplikationen, akuten Verschlechterungen und ähnlichen Umständen auch vorzeitig.

Unabhängig davon können Sie selbstverständlich jederzeit Rehabilitationsmaßnahmen für eine Woche oder mehr in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten dafür selbst tragen.
Bei Fragen zur Einleitung und Beantragung einer Rehabilitation ist Ihnen das Team von Cardiowell gerne behilflich.